In der Ratssitzung vom 14.02.2022 wurde mit der SV119/2021 der Weg für die Aufstellung eines Bebauungplanes BS 49 auf den Weg gebracht. Das ist notwendig, um dort den Feuerwehrstandort zu realisieren. Die UWG
Fraktion ist mit Ihrem Antrag, das Plangebiet in zwei Abschnitte aufzuteilen, gegen die Stimmen von CDU und SPD gescheitert. Oberstes Ziel sollte sein den Bau der Feuerwehr so schnell wie Möglich auch planungsrechtlich zu realisieren, sich aber für den restlichen Bereich die notwendige Zeit nehmen zu können diesen städtebaulich Vertretbar zu überplanen. Und das losgelöst vom Bau der Freiwilligen Feuerwehr. Den der ist für die UWG unstrittig.Februar 16