Dezember 7

Jeder hat das Recht zur Fragen….


👉Jeder hat das Recht zur Fragen.👈
Ab jetzt in Jeder Ratssitzung. Am 23.10.2023 wurde eine neue Geschäftsordnung verabschiedet. Darin ist u.a geregelt, das in JEDER Ratssitzung eine „Einwohnerfragestunde“ eingerichtet wird.

Nachstehend die Vorraussetzungen.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen.

Geschäftsordnung Seite 16
§ 18
Fragerecht von Einwohnern/Einwohnerinnen
(1) Für jede Ratssitzung wird eine Fragestunde für Einwohnerinnen und
Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen. Die Fragen, die in der
nächsten Sitzung beantwortet werden sollen, sind spätestens 6 Tage vor
der Sitzung schriftlich beim Bürgermeister/bei der Bürgermeisterin
einzureichen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt
Velen beziehen. Allerdings dürfen sich Fragen, Vorschläge oder
Anregungen im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht auf
Beratungsgegenstände der nachfolgenden Ratssitzung beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner/Einwohnerinnen gleichzeitig, so bestimmt
der Bürgermeister/die Bürgermeisterin die Reihenfolge der
Wortmeldungen. Jeder/Jede Fragestellende ist berechtigt, höchstens zwei
Zusatzfragen zu stellen.
(3) Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den
Bürgermeister/die Bürgermeisterin. Ist eine sofortige Beantwortung nicht
möglich, so kann der/die Fragestellende auf schriftliche Beantwortung
verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.
(4) Die Höchstdauer der Fragestunde wird auf 15 Minuten festgesetzt.



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