Ramsdorf, Hausstraße 13
In der Borkener Zeitung macht sich der Kommentator Lars Johann-Krone
hinsichtlich des Gebäudes Hausstraße 13 in Ramsdorf die Position der CDU zu
eigen und behauptet, dass die Errichtung eines Neubaus gut sei für Ramsdorf
und dass daher alle städteplanerischen Bedenken zurückzustehen hätten und es
daher auch kein Problem sei, der offensichtlichen Erpressung durch den
Investor nachzugeben. Denn ein Neubau sei grundsätzlich besser als der
bisherige Zustand.
Dabei übersieht der Kommentator allerdings einige aus Sicht von SPD und UWG
wichtige Punkte:
1. Alle Fraktionen des Stadtrates waren für die Neubebauung an der
Hausstraße.
2. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die gleichzeitige Befreiung
von Teilen dieses Bebauungsplanes ist der Rat dem Investor schon sehr
weitgehend und in ungewöhnlicher Form entgegengekommen.
3. Ungewöhnlich ist auch, dass der Investor im Gegensatz zu anderen
Bauherren in zwei Sitzungen seine Vorstellungen persönlich vortragen konnte.
4. Von all den städtebaulichen Änderungswünschen der Fachleute der Stadt und
der Bezirksregierung ist im Kern nur die Veränderung der Giebel übrig
geblieben, mit der sich der Investor in der jüngsten
Planungsausschusssitzung letztlich auch anfreunden konnte.
5. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung basiert auf diesem Ergebnis des
Planungsausschusses und ist so windelweich formuliert, dass dem Investor
bewusst ein großer Spielraum eingeräumt worden ist.
6. Wenige Stunden vor der Ratssitzung schreibt der Investor der
Bürgermeisterin und den Fraktionsvorsitzenden per E-Mail: „Ich werde meine
Neubaupläne, bei einem ablehnenden Bescheid, zu den Akten legen.“
7. Die Aussage des Kommentators: „An die Erhaltungssatzung, die das Ortsbild
schützt, muss er sich ja trotzdem halten.“ ist sachlich falsch, denn die
Hinweise im Beschlussvorschlag beziehen sich ja gerade auf die
Erhaltungssatzung, sodass mit dessen Ablehnung die Erhaltungssatzung nun
keine Rolle mehr spielt.
8. Das zentrale Argument von SPD, UWG, Grünen und der Bürgermeisterin, dass
es im Sinne der Gleichbehandlung unerlässlich ist, keine Präzedenzfälle zu
schaffen, wird nicht erwähnt und gewürdigt. Denn nun kann jeder nachfolgende
Investor unter Berufung auf diesen Fall sowohl eine Befreiung von Auflagen
eines Bebauungsplanes als auch ein Recht auf Nichtbeachtung der
Erhaltungssatzung oder anderer Vorschriften der Bebauung im Innenbereich
gemäß dem Baugesetzbuch beanspruchen, und zwar immer mit dem Argument, dass
es doch – wie jetzt dokumentiert – besser sei, überhaupt etwas zu bauen, als
einen unansehnlichen Altbau oder eine Baulücke weiterhin zu ertragen.